| Zusatzdienste | Preis | |
| pro Kindersitzerhöhung (5 Jahre bis 14 Jahr) | EUR 8,- | |
| pro Kindersitz oder Babyschale (1 Monat bis 5 Jahre) | EUR 8,- | |
Kinder ab 150 cm Körpergröße müssen mit den vorhandenen Fahrzeuggurten gesichert werden.
Jedes Kind hat Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Fahrzeug. Auf allen mit Gurten ausgestatteten Sitzen müssen Kinder gesichert werden.
Die FahrzeuglenkerInnen haben die Verantwortung für die Einhaltung der Kindersicherungspflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kin-des.
Kinder unter 150 cm Körpergröße müssen mit geeigneten Kinderrück-haltesystemen gesichert werden. Diese müssen die Kindersitzprüfnorm ECE 44 zumindest in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen.
-gurten gesichert werden.
Auf Sitzplätzen, die nicht mit Gurten ausgestattet sind, dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert werden. Kinder über 3 Jahre dürfen auf Sitzplätzen ohne Gurt nicht in der ersten Sitzreihe befördert werden.
Grundsätzlich dürfen Kinder im Kindersitz auch in der ersten Sitzreihe befördert werden. Verboten ist der Beifahrersitz allerdings für rückwärts (gegen die Fahrtrichtung) gerichtete Kindersitze, wenn der Front-Airbag nicht abgeschaltet ist. Bei vorwärts gerichteten Sitzen sind bei aktivem Airbag jedenfalls die Betriebsanleitungen von Kindersitz und Fahrzeug zu beachten.
Ist der Sitzplatz nur mit einem Beckengurt (Zweipunkt-Gurt) ausgestat-tet, muss das Kinderrückhaltesystem auch dafür zugelassen sein.